Der Anspruch auf Elternzeit für Mütter und Väter ist im § 15 BEEG geregelt. Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmenden sowie Auszubildenden Anspruch auf Elternzeit, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und dieses betreuen. Für welchen Zeitraum ein Antrag auf Elternzeit gestellt werden kann, wie die Ankündigungsfristen aussehen, ob die Elternzeit aufgeteilt werden kann und viele Formalitäten mehr, hat der Human Resources Manager in einem Artikel für Arbeitgebende zusammengefasst.
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